Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Fly-SPO GmbH
Norderheverkoog West 8
25836 Osterhever
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Fly-SPO GmbH und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fly-SPO GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Fly-SPO GmbH hat diese im Einzelfall ausdrücklich schriftlich (z.B. im Rahmen des mit dem jeweiligen Kunden abgeschlossenen, gesonderten Vertrages) zugestimmt.
Vertragsgegenstand
- Fly-SPO GmbH bietet als Dienstleistung Rundflüge mit einem einmotorigen Flugzeug an.
- Der Kunde kann bei Fly-SPO GmbH Rundfluggutscheine erwerben, oder direkt einen Termin vereinbaren.
Zustandekommen eines Vertrages / Ticketbestellung
- Die Darstellung des Angebots von Fly-SPO GmbH, über die firmeneigene Website, Flyer, Mobiltelefon, andere Werbemittel stellt kein Angebot im Sinne des §§ 145 ff BGB dar, sondern ein freibleibendes Angebot, welches über Kosten und Konditionen informiert.
- Indem der Kunde eine Ticketbestellung per E-Mail, fernmündlich oder über ein anderes Kommunikationsmittel an Fly-SPO GmbH abgibt, gibt er ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Vertrag mit Fly-SPO kommt erst zustande, wenn Fly-SPO GmbH dieses Angebot annimmt und dem Kunden die Bestellung des Flugtickets für einen bestimmten Rundflug bestätigt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Durchführbarkeit des bestellten Rundfluges. Der Kunde erhält von Fly-SPO GmbH eine schriftliche Bestätigung des Empfangs der Ticketbestellung per E-Mail, SMS oder WhatsApp.
- Das jeweilige Rundflugticket ist nach vollständiger Begleichung des Ticketpreises gültig, spätestens vor Antritt des Fluges.
- Mit dem Ticketkauf erwirbt der Kunde einen Anspruch auf den jeweiligen Rundflug mit Fly-SPO GmbH. Die Beförderung kann verweigert werden, wenn der Flugpreis bis zum Flugtermin vom Kunden nicht entrichtet worden ist.
- Die für einen Rundflug angegebene Flugzeit bezieht sich auf die reine Flugzeit vom Start bis zur Landung. Sie stellt einen Richtwert dar und kann entsprechend nur ungefähr angegeben werden, da der Luftfahrzeugführer an die Anweisungen der Flugsicherung und des Flugleiters gebunden ist. Die Flugzeit hängt auch vom Verkehrsaufkommen im Luftraum ab. Insoweit ist ein Anspruch auf eine minutengenaue Flugdauer ausgeschlossen. Ebenso wenig erwirbt der Kunde mit dem Kauf eines Flugtickets einen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Flugzeug.
Preise / Gültigkeit des Tickets
- Alle Flugpreise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Flugplatzgebühren und Treibstoff.
- Das Ticket ist bar zahlbar spätestens vor Antritt des Fluges.
Gutscheine für Rundflüge sind zahlbar per Überweisung auf das Konto von Fly-SPO GmbH:
DE46217625500009194150 VR Westküste Bank
oder bar innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung.
Der Gutschein wird bei Erhalt des Rechnungsbetrages von Fly-SPO GmbH ausgestellt und per E-Mail übermittelt oder persönlich ausgehändigt. - Bezahlte Rundflugtickets/ Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre gültig und übertragbar.
Verschiebung des Flugtermins/ Stornierung
- Bis 24 Stunden vor einem bestätigten Rundflugtermin kann der Kunde kostenfrei eine umbuchen vornehmen, danach wird eine Gebühr von 50 EURO erhoben.
- Wird ein bestätigter Rundflugtermin seitens des Kunden mit einer Frist von weniger als 24 Stunden storniert, werden 50 % des Flugpreises fällig, außer der Fluggast muss den Termin krankheitsbedingt absagen. In diesem Fall muss Fly-SPO GmbH eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden, um den Flug kostenfrei zu stornieren.
- Bei Nichtgefallen des Rundfluges (z.B. Unwohlsein durch den Flug, Schlechte Sichtverhältnisse etc.) ist eine nachträgliche Erstattung des Flugpreises nicht möglich.
Widerruf/ Stornierung
- Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 312 BGB kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht für den Kunden besteht.
Anreise / Vorbereitung des Fluges / Durchführung des Rundfluges
- Der Kunde hat zu dem vereinbarten Flugtermin an dem vereinbarten Flugplatz mindestens 15 Minuten vor Flugtermin zu erscheinen.
- Bei einer unverschuldeten Verspätung versucht Fly-SPO GmbH, sofern eine Benachrichtigung erfolgt, bis 15 Minuten nach der vereinbarten Abflugzeit auf die Gäste zu warten. Verspäten sich die Gäste weiter, verfällt das Ticket.
Beförderungsbestimmungen
Es besteht keine Beförderungspflicht des Kunden in Fällen, in denen die Mitnahme des Kunden ein Sicherheitsrisiko darstellt (z.B. bei Alkoholisierung des Kunden, Drogeneinfluß, medizinischen Problemen, Flugangst etc.). In solchen Fällen ist Fly-SPO GmbH berechtigt die Durchführung des Fluges zu verweigern und entsprechend abzusagen. Der Ticketpreis wird bei Transportverweigerung wegen genannten Gründen nicht zurückerstattet.
Der Kunde ist berechtigt Handgepäck bis 3 kg bei sich zu führen. Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Pro Rundflug können maximal drei (3) Personen mitfliegen.
Gewichtsbeschränkungen:
Das Gesamtgewicht der drei Passagiere darf 230 kg nicht überschreiten.
Das maximal zulässige Gewicht pro Sitzplatz beträgt 120 kg.
Die Körpermaße des Fluggastes müssen einen sicheren Transport ermöglichen. (Körpergröße, Körperumfang)
Die Platzvergabe und Verteilung der Passagiere an Bord wird ausschließlich vom Piloten bestimmt.
Die Beförderung von Personen unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Kinder unter 4 Jahren werden nur nach individueller Abstimmung zwischen Kunden und Fly-SPO GmbH mitgenommen.
Flugabsage/ Umbuchung seitens Fly-SPO
- Fly-SPO GmbH behält sich vor, den jeweiligen Rundflug aus technischen, betrieblichen, wetterbedingten oder anderen Gründen höherer Gewalt abzusagen. Es wird angestrebt in diesem Fall den Fluggast so früh wie möglich über den Ausfall zu informieren. In Absprache mit dem Kunden wird ein neuer Flugtermin abgestimmt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen vorgenannten Flugstreichungen sind ausgeschlossen. Es besteht insoweit auch kein Anspruch auf Ersatz der Anreisekosten und / oder sonstiger Kosten. Umbuchungen in diesem Zusammenhang sind für den Kunden jedoch kostenfrei und werden zwischen Fly-SPO GmbH und Kunden abgestimmt. Ist kein neuer Termin möglich, erstattet Fly-SPO GmbH eine schon entrichtete Zahlung. Schadensersatzforderungen aufgrund von Verspätungen seitens Fly-SPO GmbH sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Versicherungen
Es sind alle gesetzlich geforderten Versicherungen abgeschlossen. Pro Sitzplatz besteht eine Sitzplatz-Unfall-Versicherung mit folgender Deckungssumme:
Invaliditätsfall € 20.000
Todesfall € 20.000
Es besteht eine kombinierte Halter-Haftpflicht und Passagier- Haftplicht Versicherung mit einer Deckungssumme pro Schadensfall von:
D-EBKZ € 5.000.000
D-EDMT € 6.000.000
Haftung
Die Haftung von Fly-SPO für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung des Luftfahrtunternehmens bemisst sich bei innerdeutschen Flügen nach den Regelungen des Luftverkehrsgesetzes.
Datenschutz
- Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, der Telekommunikationsgesetze sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf Auskunft sowie Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten.
- Fly-SPO GmbH verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Kunden zu schützen und die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Fly-SPO GmbH verwendet die Daten ausschließlich dazu, um den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag erfüllen zu können.
- Fly-SPO GmbH gibt personenbezogene Daten und Fotos nicht an Dritte weiter. E-Mails von Fly-SPO GmbH erhalten Kunden nur dann, wenn sie hierzu ihr Einverständnis erklärt haben. Fotos von Fluggästen werden auf der Website oder in den sozialen Medien nur nach Absprache und Einverständnis veröffentlich.
Sonstige Bestimmungen
- Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für die Abschaffung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden werden keine getroffen.
- Ist eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag und aus sämtlichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ist, Husum. Die Parteien vereinbaren für den Vertrag ausdrücklich die Zugrundelegung deutschen Rechts.